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Firmengründung in der Schweiz:
Eigene Firma gründen und sich selbständig machen - Egal ob Sie eine AG oder GmbH gründen möchten, hier erhalten Sie eine komplette Checkliste zur Gründung einer GmbH oder AG. Sie beinhalten Informationen zur Rechtsform (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft), Stammkapital und alles, was sie über die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz wissen müssen. Eine AG gründen oder GmbH gründen in der Schweiz war noch nie so simpel - hier wird alles einfach erklärt! Gründen Sie jetzt eine AG oder GmbH in der Schweiz!

zwei Männer sitzen draussen im Freien auf einer Parkbank während der eine dem anderen auf einem Tablet etwas erklärt

15

Jahre

Erfahrung

200+

Gegründete

Unternehmen

3

Wochen 

bis am Markt

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Verpflichtungen

Die Firmengründung in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie Ihre eigene Firma gründen oder ein Unternehmen in der Schweiz aufbauen möchten. Doch bevor Sie starten, gibt es viele Fragen: Welche Rechtsform passt am besten? Welche Gründungskosten entstehen? Wie läuft die Gründung einer GmbH oder die Gründung einer AG ab?

Gründung einer GmbH in der Schweiz: Warum eine GmbH gründen?

Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen für KMU und Start-ups in der Schweiz. Die Rechtsform der GmbH wird in Art. 772 OR (Obligationenrecht) geregelt und ist definitionsgemäss eine personenbezogene Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, dass im Unterschied zur Einzelfirma eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Gründer einer GmbH sein können. Damit bietet die Schweizer GmbH eine einfache und flexible Struktur für Unternehmer und Gesellschaften, die eine Geschäftsidee haben und auf dieser Grundlage ihre eigene Firma gründen möchten.

Firma in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile einer GmbH

Vorteile einer GmbH: Geringes Stammkapital, Haftung aufs Kapital beschränkt, Gesellschafter kann auch Geschäftsführer sein, Viele Möglichkeiten hinsichtlich des Firmennamens, hohe Flexibilität in punkto Organisation (z. B. Gesellschafterversammlung) und ggf. gar Verzicht auf das Organ der Revision usw.

  • Geringes Startkapital: Das Stammkapital bei einer GmbH beträgt 20'000 Franken. Es muss vollständig liberiert, also eingebracht, werden. Vollständig liberiert heisst komplett hinterlegt in Form von Bar- oder Sacheinlagen. Hinsichtlich Kapital der GmbH gibt es übrigens keine Obergrenze.

  • Freie Namenswahl mit dem Zusatz "GmbH" am Schluss. Bedingung dafür ist, dass er einzigartig und rechtskonform ist. Übrigens ist nach der Gründung einer GmbH der Firmennamen automatisch schweizweit geschützt. 

  • Haftungsregel: Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt. Das persönliche Vermögen bleibt geschützt, da nicht auf das Privatvermögen zugegriffen werden kann.

  • Flexibilität: Grosse Gestaltungsfreiheit bei den Statuten und der Organisation (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung). So kann z. B. jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer einer GmbH sein. Ferner können auch externe Personen in das Amt des Geschäftsführers berufen werden.

  • Verzicht auf Revision: In der Regel unterliegen GmbHs aufgrund ihrer Grösse der eingeschränkten Revision. Nur grössere GmbHs die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Richtwerte überschreiten sind der ordentlichen Revision verpflichtet: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz, 250+ Vollzeitstellen. Was ersteres betrifft kann ganz auf eine Revision verzichten werden, sofern die GmbH im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Personen beschäftigt. Diesfalls muss eine Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision abgegeben werden.

  • Leichte Umwandlung von GmbH zu AG: Eine GmbH in eine AG umzuwandeln ist problemlos und ohne Liquidation möglich.

Nachteile einer GmbH: Bindung des Stammkapitals und Gründung erst mit Eintragung ins Handelsregister, um nur zwei Nachteile der GmbH zu nennen...

  • Höhere Gründungskosten und mehr Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Gründung einer Einzelfirma.

  • Öffentliche Beurkundung: Die Gründung muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. 

  • Publizität: Die GmbH muss man im Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister wiederum ist öffentlich einsehbar. Das hat zur Folge, dass jedermann die Organe, das Kapital, die Stammeinlagen, wem die GmbH gehört sowie den Firmenzweck nachschauen kann. 

  • Geringeres Vertrauen in Relation zu einer AG: Bei einer GmbH haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Es kann jedoch in den Statuten der GmbH festgelegt werden, dass die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet sind (Art. 795a OR). 

  • Die GmbH ist zur Buchhaltung verpflichtet: Da für juristische Personen in der Schweiz die Buchaltung verpflichtend ist, gilt: Die GmbH unterliegt der Buchführungspflicht. Diese Pflicht schreibt eine doppelte Buchhaltung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Inventar und Belegen vor. Erreicht oder überschreitet die GmbH zwei der folgenden Schwellenwerte ist darüber hinaus eine Revisionsstelle vonnöten. Diese wird jeweils von einem unabhängigen Prüfungsorgan vorgenommen. Sie prüft die Richtigkeit der Buchführung und erstellt einen Bericht. 

  • Stammkapital: Das Stammkapital bei einer GmbH beträgt CHF 20'000.--. Bei der Gründung einer GmbH muss dieses vollständig einbezahlt werden, was Liquidität bindet. Allerdings ist es auch möglich eine GmbH zu gründen mit Sachleistungen. Dieser Umstand wird mit Sacheinlage- und Sachübernahmeverträgen geregelt. 

  • Doppelbesteuerung: Da die GmbH als juristische Person ein eigenständiges Steuersubjekt darstellt, gibt es im Vergleich zu Personengesellschaften eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und den Anteilsberechtigten. Das hat zur Folge, dass einerseits die GmbH als Unternehmen und andererseits die Gesellschafter als Privatpersonen zur Kasse gebeten werden. Besteuert werden sowohl der Gewinn und das Kapital einer GmbH als auch das Einkommen und Vermögen der Gesellschafter. So wird z. B. der Reingewinn bei der GmbH besteuert und bei der Ausschütung des Gewinns darf der/die Anteilsberechtigte gleich nochmal daraufzahlen, denn für den ausgeschütteten Gewinn muss eine Einkommenssteuer entrichtet werden. Gleiches gilt auch für das Kapital. Die GmbH muss z. B. über eine Emissionsabgabe eine Kapitalsteuer entrichten während die Gesellschafter gleichzeitig eine Vermögenssteuer auf ihre Stammanteile zu bezahlen haben.

Die Gründung Ihrer GmbH einfach erklärt: Gründen Sie Ihre GmbH jetzt!

  1. Businessplan: Üblicherweise gründe ich eine GmbH nicht einfach ins Blaue, sondern verfolge mit Gründung meiner GmbH ein bestimmtes Ziel. Diese Informationen zur Gründung und die notwendigen Schritte sowie Strategien zum Erfolg der Geschäftstätigkeit werden im Businessplan zusammengefasst.

  2. Budgetierung: Um die Ausgaben im Überblick zu behalten hilft es von Beginn an aufzulisten, welche Mittel der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Denn neben dem aufzubringenden Eigenkapital fallen weitere Kosten an. Dazu zählen Beratungskosten, Notariatskosten sowie Schreibgebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und den Handelsregistereintrag. Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung benötigen und dies über Businessagent.ch machen möchten, können Sie mit folgenden Gründungskosten rechnen: Bei Bareinlage CHF 790.-- inkl. Notar - Bei Sacheinlage CHF 1990.-- inkl. Notar und Revisor. 

  3. Firmennamen festlegen: Der Firmennamen muss rechtskonform und ein Unikat sein. D.h. es gilt vorab im zefix prüfen, ob der Firmenname noch verfügbar ist. Im Idealfall lässt man zusätzlich noch einen Fachmann eine Markenrecherche durchführen. Diese beiden Punkte sind absolut essenziell, denn mangelhafte Prüfungen können zu firmen- und markenrechtlichen Problemen führen. 

  4. Gesellschaftsvertrag aufsetzen und Statuten festlegen: Beim Aufbereiten der Gründungsdokumente ist es unabdingbar die wegweisenden Bestimmungen schriftlich festzuhalten und darin die Statuten festzulegen. Der Gesellschaftsvertrag ist eine Vereinbarung unter den Gesellschaftern, während die Satzungen bzw. Statuten die grundlegenden Bedingungen einer Gesellschaft regeln. In Letzterem müssen u.a. folgende Elemente enthalten sein: Firmenname, Höhe des Stammkapitals, Unternehmenszweck, Geschäftssitz (z. B. Winterthur im Kanton Zürich), Anzahl und Nennwert der Stammanteile. 

  5. Bestellung der Organe: Bei der GmbH sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und gegebenenfalls das Prüfungsorgan verpflichtend zu benennen. Die Geschäftsführung nimmt Managementaufgaben wahr, die ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gesellschafterversammlung liegen. Die Gesellschafterversammlung hat demgegenüber die Aufgabe über die Gewinnverwendung zu bestimmen, den Jahresabschluss inkl. Jahresbericht zu genehmigen, Statutenänderungen abzusegnen und über die Ernennung / Abberufung von der Geschäftsführung zu entscheiden. Sie ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten.      

  6. Bestimmung des Stammkapitals: Bei der Gründung muss sowohl das totale Stammkapital als auch der Beitrag jedes Gesellschafters festgelegt werden. Das Stammkapital als Ganzes wird also in Stammanteile aufgeteilt. Dabei sind nur Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens CHF 100.-- erlaubt. Folglich muss jeder Gesellschafter mindestens einen Stammanteil halten, um beteiligt sowie mitsprache- und gewinnberechtigt zu sein. 

  7. Bei der Bank ein Sperrkonto eröffnen und Mindestkapital einzahlen: Das Stammkapital beträgt bei einer GmbH bekanntlich CHF 20'000. Dieses Geld muss auf ein Sperrkonto überwiesen werden. Über das Gründungskapital darf erst wieder verfügt werden, nachdem die GmbH im Handelsregister eingetragen ist. 

  8. Lex Friedrich Erklärung: Eine GmbH kann auch Wohnsitz in der Schweiz gegründet werden. Es muss jedoch mindestens eine Person hierzulande ansässig sein, welche mit der Geschäftsführung betraut ist. D.h. die GmbH muss durch eine Person im Inland vertreten werden. Grundsätzlich können in der Schweiz übrigens alle Personen aus EU/EFTA Staaten Unternehmen gründen. Selbsterklärend gilt dies auch für Grenzgänger. Natürliche und juristische Personen aus Drittstaaten unterligen wiederum etwas anderen arbeitsmarktlichen Anforderungen. Mit der Lex Friedrich Erklärung im spezifischen soll dem willkürlichen Immobilienerwerb durch juristische Personen Einhalt geboten werden. Sie besagt, dass eine GmbH nur dann zum Erwerb von Immobilien berechtigt ist, wenn die Gesellschaft ihren Firmensitz in der Schweiz hat und nicht durch Personen im Ausland dominiert wird. Mit der Lex Friedrich Erklärung wird bestätigt, dass eine juristische Person keine Bewilligung zum Grundstückerwerb benötigt und nicht gegen das Gesetz verstösst. 

  9. Gegebenenfalls Abgabe der Verzichtserklärung auf eingeschränkte Revision: Das sogenannte Opting-out ist eine Möglichkeit für KMU, auf die Revisionspflicht zu verzichten. Diese Option hängt von bestimmten Voraussetzungen ab und ist nicht uneingeschränkt möglich. So ist der Verzicht z. B. nur für zukünftige Geschäftsjahre zulässig. Rückwirkend ist dies leider nicht möglich.

  10. Notarielle Beurkundung: Die Gesellschafter müssen in einer öffentlichen Urkunde erklären eine GmbH zu gründen. Für die Gründung einer GmbH müssen sowohl die Gründungsmitglieder als auch ein Notar anwesend sein. Wobei sich Gesellschafter auch über eine Gründungsvollmacht vertreten lassen können. Der Notar wird dann die Gründungsversammlung abhalten und im Zuge dessen die öffentliche Beurkundung vornehmen. Dafür müssen folgende Gründungsdokumente vorbereitet sein: Statuten und Gesellschaftervertrag, Gründungsbericht, Prüfungsbestätigung und Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank. 

  11. Eintragung im Handelsregister: Die GmbH entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister. Die Anmeldung und Veröffentlichung im schweizerischen Handelsamtsblatt erfolgt allerdings erst nachdem die GmbH durch den Notar öffentlich beurkundet und die Unterschriften aller bevollmächtigten Personen beglaubigt wurde. Was die Beglaubigung betrifft sei gesagt, dass diese entweder bei der Gemeinde- oder Handelsregisteramt oder ebenfalls beim Notar durchgeführt werden kann.

  12. Anmeldung bei der Ausgleichskasse und Versicherungen abschliessen: Die Registrierung bei der Ausgleichskasse für die AHV/IV/EO ist nach der Gründung ihres Unternehmens grundsätzlich verpflichtend, denn die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeitende die bei der GmbH arbeiten sind obligatorisch. Hinzu kommen des Weiteren die Unfallversicherung sowie gegebenenfalls das BVG. Wobei eine GmbH auch "ohne Angestellte" geführt werden kann.

  13. Mehrwertsteuerregistrierung: Die Mehrwertsteuerpflicht tangiert Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000 erzielen. Trifft dies bei Ihnen zu, muss die GmbH innerhalb von 30 Tagen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet werden.

  14. Geschäftskontoeröffnung: Nach der Publikation im HR wird das eingezahlte Kapital vom Sperrkonto auf ein normales Geschäftskonto überwiesen und steht der Gesellschaft fortan uneingeschränkt zur Verfügung. 

  15. Aufnahme der Geschäftstätigkeit

AG gründen: Gründung einer AG in der Schweiz

Die AG (Aktiengesellschaft) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen in der Schweiz. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Grundlagen Art. 620-763 OR bilden. Mit ihrer flexiblen und gleichzeitig professionellen Struktur liefert sie die perfekte Basis für nahezu jede Art von Unternehmen. Besonders interessant ist die AG natürlich für Unternehmen, die höheres Kapital benötigen oder später Investoren anziehen wollen. Jedoch greifen gerne auch internationale Start-ups mit ambitionierten Wachstumszielen darauf zurück, wenn sie in der Schweiz zu gründen beabsichtigen.

Vor- und Nachteile dieser Rechtsform bei der Unternehmensgründung

Vorteile einer AG: Freie Wahl hinsichtlich Firmennamen, klare Organisation mit Geschäftsführung und Verwaltungsrat, eigene Rechtspersönlichkeit nach Eintrag beim Handelsregisteramt usw.

  • Eine AG benötigt prinzipiell nur ein Aktionär: Eine AG kann durch mindestens einen Aktionär gegründet werden. Selbstverständlich können sich indes auch mehrere Personen zusammenschliessen. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein (Art. 625 OR).

  • Klare Organisation mit verschiedenen Organen: Zum Betreiben einer AG ist eine Geschäftsführung und ein Verwaltungsrat sowie die Generalversammlung der Aktionäre erforderlich. Der Eigentümer muss übrigens nicht zwangsläufig im Tagesgeschäft tätig sein, was die Professionalisierung der Geschäftsführung ermöglicht. 

  • Firmennamen frei wählbar. Dieser sollte eindeutig und nicht irreführend sein. Darüber hinaus muss er sich von in der Schweiz bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden damit es nicht zu Verwechslungen führt (Art. 944 ff. OR). Zudem muss er den Richtlinien der Handelsregisterverordnung entsprechen (Art. 26 HRegv).

  • Kapital muss nicht vollständig liberiert sein: Mindestkapital von CHF 100'000 erforderlich, wovon jedoch nur CHF 50'000 eingezahlt sein müssen. Dieses Kapital kann sowohl als Bar- als auch als Sacheinlage aufgebracht werden. Zu den Sacheinlagen zählen sowohl physische Gegenstände wie Immobilien, Fahrzeuge etc. als auch immaterielle Güter wie Lizenzen, Patente etc. Der Wert einer Sacheinlage ist von einem Revisor festzulegen. 

  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Die Aktiengesellschaft entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister und stellt ab dann eine eigene Rechtspersönlichkeit dar.

  • Beschränkte Haftung der Aktionäre, da privates und geschäftliches Vermögen getrennt wird: Die Aktiengesellschaft haftet für seine Verbindlichkeiten ausschliesslich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionären können somit nicht persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Firma in Zahlungschwierigkeiten gerät. Das gilt allerdings nicht für die Geschäftsführung und die Mitglieder des Verwaltungsrates. Falls fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt, können diese trotzdem mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

  • Anonymität: Wer Anonymität sucht, wird eher geneigt sein eine Aktiengesellschaft zu gründen. In Relation zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH müssen die Namen der Inhaber nicht im Handelsregister publiziert werden. Da die Besitzverhältnisse nicht öffentlich einsehbar sind wird die Privatsphäre der Aktionäre geschützt und gleichzeitig die Übertragung bzw. der Verkauf von Aktien vereinfacht.

  • Leichte Übertragbarkeit der Aktien & Einflussnahme: Aktien können einfach übertragen werden. Ausserdem sind gezielte Einflussnahmen möglich, indem Stimmrechtsaktien ausgegeben werden oder Aktienpakete im eigenen Umfeld gestreut werden, um Einfluss zu sichern.

  • Vereinfachte Geldbeschaffung & Wachstum: Durch den Verkauf von Aktien ist es sehr einfach Geld zu beschaffen. Unter bestimmten Auflagen können die Aktien auch an der Börse gehandelt werden, was das Wachstum des Unternehmens beschleunigen kann. 

  • Professionelles Image & hohe Akzeptanz: Die Aktiengesellschaft in der Schweiz geniesst in der Öffentlichkeit einen guten Ruf und breite Akzeptanz. Das liegt einerseits daran, weil ein höheres Mindestkapital hinterlegt werden muss, was für eine gewisse Sicherheit und Seriösität spricht. Andererseits unterliegen die AGs strengen Bilanzierungsvorschriften hinsichtlich Aktiven und Passiven. Die AG gehört damit zu den transparentesten Gesellschaftsformen überhaupt. Durch das Vertrauen werden die Geschäftsbeziehungen zu Partnern wesentlich erleichtert. Ausserdem sorgt die hohe Kreditwürdigkeit dafür, dass Aktiengesellschaften für Banken und Investoren besonders attraktiv sind.

Nachteile einer Aktiengesellschaft: Öffentliche Beurkundung, Unterliegen der Revisionspflicht usw.

  • Aktienkapital: Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000. Davon müssen mindestens CHF 50'000 liberiert sein. Ist das Startkapital höher, müssen mindestens 20 Prozent liberiert sein (Art. 621-622 OR). Dieses Mindestkapital bindet hohe finanzielle Mittel. Zudem muss bei einer Teilliberierung die Nachschusspflicht bedacht werden.

  • Aufwändiger Gründungsprozess und damit einhergehend hohen Gründungskosten: Die Gründung einer AG benötigt mehr Formalitäten in Relation zu anderen Gesellschaftsformen, was die Kosten in in die Höhe treibt. Bei mehr als CHF 200'000 Grundkapital wird es sogar noch etwas kostenintensiver und wenn es CHF 1'000'000 übersteigt, muss zudem mit einer Emissionsabgabe in der Höhe von 1 % gerechnet werden. 

  • Höherer Verwaltungsaufwand: Die AG unterliegt strengen Buchführungs- und Publizitätspflichten. In Folge dessen steigt auch der Verwaltungsaufwand. Zu erwähnen sind die Geschäftsberichte und die doppelte Buchhaltung sowie eine ordentliche Revision.

  • Doppelbesteuerung: Ein weiterer gewichtiger Nachteil einer Aktiengesellschaft ist die Doppelbesteuerung. Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Vermögen und das Einkommen (Dividende) des Aktionärs steuerbar sind, wird de facto alles doppelt besteuert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer Aktiengesellschaft: Die Gründung einer AG einfach erklärt

  1. Businessplan erstellen: Der erste Schritt bei der Gründung einer Firma ist immer die Ideenfindung und darauf basierend der Businessplan, welcher das Gründungsvorhaben schriftlich untermauert. Viele Gründerinnen und Gründer bauen später darauf übrigens auch das Marketingkonzept auf.

  2. Budgetierung: Bei der Gründung einer AG muss neben dem aufzubringenden Startkapital mit weiteren Gründungskosten für die notarielle Beurkundung, Aktienzertifikate, Handelsregistereintrag usw. gerechnet werden. Des Weiteren bedarf es etwas Know-How eine AG zu gründen, weshalb es empfehlenswert ist, fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gründen Sie Ihre Firma über Businessagent.ch, können Sie mit folgenden Kosten rechnen: Bei Bareinlage CHF 990.-- inkl. Notar - Bei Sacheinlage CHF 2590.-- inkl. Notar und Revisor. 

  3. Firmenname reservieren: Diesem Punkt geht jeweils eine Prüfung hinsichtlich Firmen- und Markenrecht voraus.

  4. Erstellen der Statuten: Wenn Sie eine AG gründen in der Schweiz, müssen  Statuten erstellt und eingereicht werden. Diese legen den Unternehmensgegenstand und äussern sich zur Organisationsstruktur sowie der Rechten / Pflichten der Aktionäre und Vorstandsmitglieder.  

  5. Wahl des Verwaltungsrates: Da bei der AG der Verwaltungsrat von der Geschäftsführung getrennt ist, muss dieser gewählt werden. Hierbei muss beachtet werden, dass mindestens eine Person im Verwaltungsrat sitzen muss. Des Weiteren muss er den Wohnsitz in der Schweiz haben.

  6. Bestellung der Revisionsstelle: Im Normalfall ist die Revision bei einer AG verpflichtend, weshalb bei der Gründung der AG eine unabhängige Revisionsstelle bestimmt werden muss. Sie ist für die finanzielle Prüfung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zuständig. Auf eine Revision kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn es sich um eine kleine AG handelt, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen beschäftigt.und gleichzeitig bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.   

  7. Einzahlung des Aktienkapitals: Das Aktienkapital von mindestens 50'000 Schweizer Franken muss vor der offiziellen Gründung einbezahlt oder in Form von Sacheinlagen abgedeckt werden. Bei einer Bareinlage wird das Geld auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl überwiesen. Im Anschluss wird die Bank für die Notarisierung eine Kapitaleinzahlungsbestätigung ausstellen. Wird die Einlage in Form von Sacheinlagen eingezahlt, ist ein Revisor hinzuzuziehen.

  8. Weitere Dokumente ausfüllen: Dazu zählen z.B. die Lex-Friedrich Erklärung, die Stampa-Erklärung oder die Domizilannahmeerklärung.

  9. Beurkundung & Beglaubigung der Unterschriften beim Notariat: Bei diesem Termin werden die Gründungsurkunde erstellt und die Unterschriften der Gründer beglaubigt. Anwesend sein müssen alle Gründungsmitglieder im Beisein eines Notars, wobei sich die Gesellschafter mittels einer Vollmacht auch vertreten lassen können.

  10. Eintragung beim Handelsregisteramt: Nach der Beurkundung muss die AG beim Handelsregister eingetragen werden. z.B. beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich. 

  11. Registrierung bei den Sozial- und Unfallversicherungen: Angestellte und Aktionäre, welche im Unternehmen mitarbeiten, gelten als Arbeitnehmende, weshalb die Firma für die Sozialversicherungsbeiträge und Unfallschutz aufkommen muss. Dazu zählen AHV-Ausgleichskasse und BVG sowie UVG.

  12. Registrierung für die Mehrwertsteuer: Sobald ein Unternehmen den Schwellenwert von CHF 100'000 Umsatz übersteigt ist es mehrwertsteuerpflichtig. Macht demgegenüber eine AG weniger als CHF 100'000 Umsatz entfällt dieser Punkt. 

  13. Eröffnung Geschäftskonto: Nach Vorweisen des Handelsregisterauszugs bei der Bank wird das Sperrkonto, welches eigens für die Gründung angelegt wurde, aufgelöst und das Gesellschaftskapital auf ein normales Geschäftskonto überwiesen. Nun ist die Firma vollumfänglich rechts- / handlungsfähig und kann über das Guthaben verfügen.

  14. Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Firmengründung leicht gemacht: KMU Rechtsformen in der Schweiz

Für Ihre Firmengründung in der Schweiz ist die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend, denn je nach Unternehmensform kann die Ausgangslage eine ganz andere sein. Möchten FirmengründerInnen z. B. schnell und einfach starten, so ist die Einzelfirma sicherlich die einfachste und kostengünstigste Variante. Für Gründerinnen und Gründer die einen mittelgrosses Unternehmen zu gründen beabsichtigen, könnte demgegenüber eine GmbH das Richtige sein. Eine AG wiederum bietet sich an, wenn das Unternehmen grosse Wachstumsambitionen hat und womöglich Kapital durch Aktionäre aufnehmen möchte. Diesbezüglich wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Im weiteren Verlauf möchten wir uns auf die Kapitalgesellschaften konzentrieren.

Die richtige Rechtsform auswählen – GmbH oder AG?

Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform in der Schweiz. Gleiches gilt auch die AG. Hier deshalb ein Vergleich der wichtigsten Kriterien zwischen GmbH und AG:

Kriterium
GmbH
AG
Kapital
CHF 20'000
CHF 100'000
Haftung
Beschränkt
Beschränkt
Pflichten
Buchführung
Buchführung
Kosten
Geringer
Höher
Struktur
Flexibel
VR & GF getrennt
Finanzierung
Begrenzt
Aktienausgabe möglich
Revision
Eingeschränkt möglich
i.d.R. ordentlich

Gründungskosten und Formalitäten bei der Firmengründung in der Schweiz

Die Kosten für die Gründung variieren je nach gewählter Rechtsform, dem Umfang der Beratung und dem Kanton. Typischerweise handelt es sich um:

  • Beratungskosten (Rechtsanwälte, Treuhänder)

  • Notarkosten für die öffentliche Beurkundung

  • Handelsregistergebühren

Firmengründung in der Schweiz: Ihre nächsten Schritte, um sich selbstständig zu machen!

Unsere Checkliste hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Schritt für Schritt Ihre Firmengründung zu realisieren. Nutzen Sie ihn, um Ihre Gründung in der Schweiz von Anfang an erfolgreich zu gestalten - er liefert ziemlich sicher alle Antworten auf Ihre Fragen. Ziehen Sie bei Bedarf professionelle Beratung hinzu, um Fehler zu vermeiden und den Start in die Selbstständigkeit optimal zu gestalten! 

Checkliste zur erfolgreichen Gründung eines Unternehmens in der Schweiz

Damit Ihre Gründung eines Unternehmens reibungslos und professionell verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Geschäftsidee & Businessplan: Alles beginnt immer mit einer guten Geschäftsidee. Darauf aufbauend wird dann eine solide Marktanalyse gemacht und ein Businessplan erstellt. Vom übergeordneten Unternehmensziel über den Wettbewerb bis hin zur Preispolitik und der einzuschlagenden Strategie wird darin alles abgehandelt. Er dient als Leitfaden in der Aufbauphase und kann z.B. Finanzinstituten und Investoren zur Kapitalbeschaffung vorgelegt werden. 

  2. Finanzierungskonzept: Ein Unternehmen aufzubauen, kostet Zeit und Geld. Zeit bringen Unternehmer zumeist selber mit, aber Geld, um die laufenden Kosten zu decken, ist leider nicht immer genügend vorhanden. Deshalb muss der Kapitalbedarf ermittelt und ein Finanzierungskonzept ausgearbeitet werden. Zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells haben Gründer in der Regel folgende Möglichkeiten: 1. Eigenkapital (z. B. PK Gelder), 2. Fremdkapital (z. B. Bankkredit), 3. Crowdfunding, 4. Investoren, Business Angels und Venture Capital. Der Staat selber indes gewährt keine direkte finanzielle Unterstützung bei der Gründung neuer Firmen. Einzige Ausnahme ist die Arbeitslosenversicherung, welche Unterstützungsmassnahmen für Arbeitslose, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder ein Unternehmen gründen wollen, bietet. Zusätzlich können Neugründer unter Umständen Stipendien beantragen, Subventionen von privaten Institutionen erhalten, Wettbewerbspreise gewinnen oder in den Genuss von Forschungsgeldern von Hochschulen kommen. 

  3. Reglementierte Berufe abklären: Sowohl auf Bundes- als auch Kantonsebene gibt es einige reglementierte Berufe wofür besondere Bewilligungen benötigt werden. z. B. Gesundheitsbranche, Pädagogik, Soziales, Verkehr, Architektur, juristische Berufe usw.  

  4. Hilfsangebote in Anspruch nehmen: Es gibt zahlreiche Hilfsangebote die von Foundern, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, in Anspruch genommen werden können. So unterstützt Sie z. B. das SECO auf seinem hauseigenen Portal Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit. Darüber hinaus bieten z. B. die kantonalen Wirtschaftsförderungen Hand an, für eine individuelle Beratung. 

  5. Wahl der Rechtsform: Entscheiden Sie sich für die passende Rechtsform. z.B. Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG

  6. Firmenname, Marken, Domains, Social Media Profile prüfen und reservieren

  7. Klärung des erforderlichen Stamm- bzw. Aktienkapitals

  8. Buchhaltung und Revision organisieren

  9. Gründungsunterlagen vorbereiten: Statuten, Gesellschaftsvertrag.

  10. Kapital einzahlen: Sperrkonto bei Schweizer Bank eröffnen.

  11. Öffentliche Beurkundung: Der Termin beim Notar dient einerseits der öffentliche Beurkundung der Gründungsunterlagen und andererseits üblicherweise auch der Unterschriftsbeglaubigung. Ferner kann das Know-How eines Notars generell nützlich sein, damit Sie bei der Firmengründung nichts übersehen. 

  12. Anmeldung beim Handelsregisteramt: Für eine AG oder GmbH ist der Eintrag im Handelsregister obligatorisch. Das Gleiche gilt für eine Personengesellschaft wie die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen ist demgegenüber erst bei mehr als 100'000 CHF Jahresumsatz dazu verpflichtet. Im Handelsregister geben Unternehmen Auskunft über ihre Organisation, wobei es je nach Rechtsform es leichte Unterschiede geben kann. Ist die Prüfung erfolgreich erfolgt innert ca 7 Tagen der Eintrag ins kantonale HR, gefolgt von einem Eintrag im eidg. HR und einer Publikation im SHAB. 

  13. Anmeldung bei der MWST: Wenn Sie in der Schweiz ein Unternehmen gründen ist es wichtig zu wissen, dass Sie ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Anmeldung kann bei der eidgenössischen Steuerverwatung bequem online eingereicht werden. Das Verfahren ist schnell und unkompliziert. 

  14. Anmeldung bei Sozialversicherungen: Inhaber einer AG oder GmbH, die mit dem Unternehmen einen Arbeitsvertrag haben, gelten versicherungstechnisch als angestellte Person und werden wie gewöhnliche Angestellte behandelt. In Folge dessen werden die AHV, IV, EO, FAK, BVG, ALV, MV, KTG und UVG (allenfalls bei der SUVA) relevant. Im Gegensatz dazu müssen sich Selbständigerwerbende, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, eigenständig um ihre Sozialversicherungen kümmern. Die Rechtsform einer Firma in der Schweiz bestimmt somit über die sozialversicherungsrechtliche Stellung eines Eigentümers. 

  15. Weiterer Versicherungsbedarf ermitteln: Zu den wichtigsten Versicherungen gehören sicherlich die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Unabhängig davon gilt es zu bedenken, welche Risiken einem Unternehmen gefährlich werden können. z. B. Betriebsunterbrüche infolge technischer Störungen oder Cyberattacken 

  16. Geschäftskonto eröffnen: Sobald Ihre Firma ins Handelsregister eingetragen wurde und Sie den offiziellen Handelsregisterauszug vorweisen können, kann das Kapital vom Sperrkonto auf ein normales Geschäftskonto transferiert werden. 

  17. Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Jetzt kann auf Kundinnen und Kunden zugegangen werden.

Fazit: Erfolgreich und rechtssicher Ihre eigene Firma gründen

Eine Firmengründung in der Schweiz verlangt sorgfältige Planung, Wahl der passenden Rechtsform und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die GmbH bietet sich für kleinere Unternehmen an, die flexibel und kostengünstig starten wollen. Die AG ist ideal für Kapitalgesellschaften mit Wachstumsambitionen und professionellem Auftritt. 

Grundsätzlich treffen Sie hierzulande auf sehr unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen, denn die Hürden für Gründer sind in der Schweiz relativ gering. So können Sie z.B. auch eine Firma gründen in der Schweiz ohne Wohnsitz. Allerdings müssen hierfür insbesondere bei der AG und GmbH bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Wenn Sie eine eigene Firma zu gründen beabsichtigen, sind Sie bei unserem KMU Portal genau richtig!  

Falls Sie tatsächlich beabsichtigen eine Firma zu gründen und noch einen Berater suchen, der Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite steht, dann hinterlassen Sie uns ungeniert eine Nachricht. Wir werden uns daraufhin innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden, um die Details zu besprechen. Mit Firmengründungen haben wir grosse Erfahrung, denn wir haben schon viele Start-Ups an den Markt gebracht. Ansonsten wünschen wir allerseits einen erfolgreichen Start mit dem neuen Unternehmen!

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Danke für die Nachricht!

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